Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 06.02.2002 - 3 U 157/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Provisionsanspruch des Grundstücksmaklers: Konkreter Nachweis einer Kaufgelegenheit ohne Namhaftmachung des Verkäufers und Beweislastumkehr zulasten des Kaufinteressenten; Kaufinteressent als Mitteilungsbote für den Nachweismakler
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Konkreter Nachweis einer Kaufgelegenheit ohne Namhaftmachung des Verkäufers und Beweislastumkehr zulasten des Kaufinteressenten für einen Provisionsanspruch eines Grundstücksmaklers; Kaufinteressent als Mitteilungsbote für einen Nachweismakler
- zimmermann-notar-rostock.de
Nachweis des Provisionsanspruchs ohne Nennung des Verkäufers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 13.06.2001 - 10 O 324/00
- OLG Stuttgart, 06.02.2002 - 3 U 157/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98
"wesentliche Maklerleistung"
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.02.2002 - 3 U 157/01
Diese Vermutung zugunsten des Maklers kann der Auftraggeber nur und erst dadurch ausräumen, daß er seinerseits (dartut und) beweist, ihm sei die Gelegenheit schon vor dem Nachweis durch den Makler anderweitig bekannt geworden (vgl. BGH NJW 1971, 1133; NJW 1979, 869; NJW 1999, 1255, 1256; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1502, 1503;… aus der Literatur Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl. Rn. 596;… MüKo-Roth, 3. Aufl., § 652 Rn. 165;… Palandt-Sprau, 61. Aufl., § 652 Rn. 55). - BGH, 26.02.1987 - IX ZR 98/86
Bürgschaft eines Ehegatten für Schulden des anderen bei Scheitern der Ehe
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.02.2002 - 3 U 157/01
Die Namhaftmachung des Verkäufers ist jedoch dann entbehrlich, wenn bei Mitteilung der Angaben über das Objekt keine weiteren Nachforschungen zur Feststellung des Verkäufers erforderlich sind, etwa weil die Anschrift des Verkäufers mit der örtlichen Bezeichnung des Grundstücks übereinstimmt (vgl. BGH NJW 1987, 1629; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 350). - BGH, 06.12.1978 - IV ZR 28/78
Mitursächlichkeit einer Nachweistätigkeit für den Abschluss eines Mietvertrags …
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.02.2002 - 3 U 157/01
Diese Vermutung zugunsten des Maklers kann der Auftraggeber nur und erst dadurch ausräumen, daß er seinerseits (dartut und) beweist, ihm sei die Gelegenheit schon vor dem Nachweis durch den Makler anderweitig bekannt geworden (vgl. BGH NJW 1971, 1133; NJW 1979, 869; NJW 1999, 1255, 1256; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1502, 1503;… aus der Literatur Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl. Rn. 596;… MüKo-Roth, 3. Aufl., § 652 Rn. 165;… Palandt-Sprau, 61. Aufl., § 652 Rn. 55).
- BGH, 03.04.2001 - XI ZR 223/00
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.02.2002 - 3 U 157/01
Eine solche ist nach der Rechtsprechung des BGH lediglich dann erforderlich, wenn das Berufungsgericht die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen oder werten will als die Vorinstanz (BGH NJW-RR 2001, 1430). - OLG Zweibrücken, 15.12.1998 - 8 U 95/98
Anspruch auf Maklervergütung; Inhaltliche Identität des nach dem Maklerauftrag …
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.02.2002 - 3 U 157/01
Diese Vermutung zugunsten des Maklers kann der Auftraggeber nur und erst dadurch ausräumen, daß er seinerseits (dartut und) beweist, ihm sei die Gelegenheit schon vor dem Nachweis durch den Makler anderweitig bekannt geworden (vgl. BGH NJW 1971, 1133; NJW 1979, 869; NJW 1999, 1255, 1256; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1502, 1503;… aus der Literatur Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl. Rn. 596;… MüKo-Roth, 3. Aufl., § 652 Rn. 165;… Palandt-Sprau, 61. Aufl., § 652 Rn. 55). - BGH, 10.02.1971 - IV ZR 85/69
Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Vorliegen eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.02.2002 - 3 U 157/01
Diese Vermutung zugunsten des Maklers kann der Auftraggeber nur und erst dadurch ausräumen, daß er seinerseits (dartut und) beweist, ihm sei die Gelegenheit schon vor dem Nachweis durch den Makler anderweitig bekannt geworden (vgl. BGH NJW 1971, 1133; NJW 1979, 869; NJW 1999, 1255, 1256; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1502, 1503;… aus der Literatur Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl. Rn. 596;… MüKo-Roth, 3. Aufl., § 652 Rn. 165;… Palandt-Sprau, 61. Aufl., § 652 Rn. 55). - OLG Hamburg, 06.09.1995 - 13a U 15/94
Zustandekommen des Maklervertrages ohne ausdrückliche Provisionsvereinbarung!
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.02.2002 - 3 U 157/01
Wer, wie die Beklagten, Maklerdienste entgegennimmt und dabei weiß oder wissen muß, daß der Makler hierfür von ihm bei Abschluß des gewünschten Vertrags eine Vergütung verlangen wird, bringt hierbei konkludent zum Ausdruck, daß er mit dem Makler einen Maklervertrag schließen will (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1996, 1463; OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 693). - OLG Koblenz, 14.05.1996 - 5 U 1099/95
Provisionspflichtiger Nachweismaklervertrag; Zustandekommen einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.02.2002 - 3 U 157/01
Wer, wie die Beklagten, Maklerdienste entgegennimmt und dabei weiß oder wissen muß, daß der Makler hierfür von ihm bei Abschluß des gewünschten Vertrags eine Vergütung verlangen wird, bringt hierbei konkludent zum Ausdruck, daß er mit dem Makler einen Maklervertrag schließen will (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1996, 1463; OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 693).
- OLG Hamm, 16.06.2014 - 18 U 112/13
Anforderungen an die Leistung des Nachweismaklers
Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass ein vom Verkäufer beauftragter Makler die ihm obliegende Mitteilung über eine Vertragsgelegenheit nicht nur durch eine persönliche Mitteilung des Maklers gegenüber dem Kunden, sondern auch dadurch erfüllen kann, dass die nachgewiesenen Interessenten sich bei der Veräußererseite melden und sich - gleichsam als Mitteilungsbote - als vom Makler geworben zu erkennen geben (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.09.2009 - 7 U 131/08, juris; OLG Stuttgart, Urt. v. 06.02.2002 - 3 U 157/01, juris; Fischer, NJW 2007, 183;… Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl., § 652 Rn. 25). - OLG Bamberg, 19.05.2004 - 3 U 251/03 Mit Beschluss vom 29.06.2001 (3 U 157/01) hat das Oberlandesgericht Bamberg die Berufung verworfen, weil sie nicht fristgemäß begründet worden ist (Bl. 131 der Beiakte).